Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Sorgfaltspflicht, zusätzliche Leistungen und Entgelt

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus.

Zusätzlich sind zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.

Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

2. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, elektrische, elektronische oder bewegliche Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. EDV-Anlagen, Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio-, HiFi- und ähnlichen Geräten fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

3. Handwerkervermittlung

Beim Einsatz von Handwerkern, die durch den Möbelspediteur vermittelt oder beauftragt wurden, haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl der Handwerker.

4. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Ausführung von Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

5. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen oder Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere, zu deren Annahme nicht berechtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der der letztere nicht zu verantworten.

6. Nachprüfung durch den Auftraggeber

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wurde.

7. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes

Das vereinbarte Entgelt ist bei innerdeutschen Transporten vor Beendigung der Entladung, bei grenzüberschreitenden Transporten vor Beginn der Verladung fällig. Es ist in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.

Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten.

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. § 419 HGB findet entsprechend Anwendung.

8. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der Auftraggeber diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Bereits geleistete Anzahlungen oder Teilzahlungen können dabei verrechnet werden.

9. Aufrechnung

Gegen Forderungen des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung mit fälligen Forderungen nur dann zulässig, wenn die aufzurechnenden Forderungen unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Kündigung des Vertrages

Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform und muss dem Möbelspediteur spätestens 10 Werktage vor Auftragsbeginn vorliegen. Es wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben.

11. Transportversicherung

Auf Wunsch kann der Auftraggeber eine Transportversicherung mit dem Möbelspediteur abschließen,die über die Grundhaftung hinaus geht!

12. Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

13. Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung erstellt.

14. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die sich vom Auftraggeber beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.

Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht.

16.Abmahnungen

Keine Abmahnung ohne vorherigen, schriftlichen Kontakt. Sollten irgendwelche Inhalte oder Informationen auf dieser Webseite oder auf Teilen dieses Webangebotes die Rechte Dritter verletzen oder in anderer Form wettbewerbsrechtliche Probleme verursachen, bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG um eine schnelle, angemessene Nachricht per E-Mail, Kontaktformular oder auch Anruf ohne Kostenpunkt. Die beanstandeten Informationen oder Inhalte werden dann in angemessener Frist entfernt beziehungsweise den rechtlichen Vorgaben entsprechend abgeändert, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes notwendig ist. Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes zur kostenpflichtigen Abmahnung des Dienstanbieters entspricht nicht dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Abmahnenden und ist damit ein Verstoß gegen § 13 Abs. 15 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschenden Motivs zur Verfahrenseinleitung, besonders einer Kostenerzielung als eigentlichem Grund. Sie entspricht außerdem einem Verstoß gegen die geltende Schadenminderungspflicht. Unser Ziel ist grundsätzlich die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Dergleichen. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit dem Seitenbetreiber wird daher im Sinne der Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

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